Schülerbeförderung mit Bussen in Zeiten von Corona
Am 17.08.2020 beginnt das neue Schuljahr und erstmals seit den Corona Lockdown-Maßnahmen müssen alle Schüler wieder zeitgleich zum Unterricht. Obwohl die Verkehrsbetriebe seit Wiederaufnahme des Fahrbetriebes nur sehr moderat ausgelastete Busse verzeichnen, wird nach Ende der Ferienzeit ab kommenden Montag mit einem deutlichen Anstieg der Fahrgastzahlen gerechnet.
Was tun die Stadtwerke, damit das Busfahren so sicher wie möglich ist:
- Alle eingesetzten Busse werden in einem kürzeren Rhythmus gereinigt, sowie alle Haltestangen und Griffe desinfiziert.
- Die Fahrzeuge werden soweit wie möglich über Fenster und Dachluken durchgelüftet, mit maximalem Umfang an den Endhaltestellen.
- Der Einstieg erfolgt nur über die vordere Tür, der Ausstieg ist ausschließlich hinten.
- Die Entwicklung der Schülerfahrgastzahlen wird sehr genau beobachtet. Sollte es hier zu Engpässen kommen versucht man, durch Umverteilung Spitzen zu vermeiden. Es wird jedoch voraussichtlich nicht ausbleiben, dass Busse auf kurzen Teilabschnitten mit Stehplätzen unterwegs sein müssen.
Was sagt der Gesetzgeber zum Thema Schülerbeförderung:
Wie wird der Infektionsschutz bei der Schülerbeförderung sichergestellt?
Zur Vermeidung von Infektionen gilt im öffentlichen Raum das Abstandsgebot. Allerdings ist es so, dass der Abstand wegen des begrenzten Platzes tatsächlich nicht in allen Verkehrsmitteln eingehalten werden kann. Dies ist der Grund, warum die Länder für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und seiner Einrichtungen (also der Haltestellen und Bahnhöfe) die Benutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben haben. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und im freigestellten Schülerverkehr ist ausdrücklich in der Corona-Bekämpfungsverordnung vorgeschrieben. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler. Die Mund-Nasen-Bedeckung soll die Gefahr der Infektion reduzieren, auch wenn der Abstand im Bus nicht immer eingehalten werden kann.
(Auszug aus Seite des Landes https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/faqs-schule/hygieneplan/)
Was können die Fahrgäste tun:
Das Tragen einer Atemschutzmaske ist absolute Pflicht – davon ausgenommen sind lediglich Kinder unter 6 Jahren oder bei der Vorlage eines ärztlichen Attests
- Abstand halten beim Warten an den Bushaltestellen
- Gedränge beim Ein- und Aussteigen vermeiden
- Während der Fahrt nicht essen oder trinken
- Im innerstädtischen Taktverkehr ggf. auf frühere oder spätere Busfahrten ausweichen
- Vor und nach der Fahrt die Hände gründlich waschen oder desinfizieren; im Idealfall sollte jeder einen kleinen Vorrat an Desinfektionsmittel mitführen
Nach der Einschätzung von Experten hängt das Ansteckungsrisiko in einem Bus bei Tragen von Mund-Nase-Schutz hauptsächlich von zwei Faktoren ab. Zum einen der Abstand zu anderen Personen und ganz entscheidend - die Dauer einer Busfahrt. Die Verweildauer in den Bussen des innerstädtischen Linienverkehrs ist mit wenigen Minuten relativ gering und wird von daher auch als risikoarm angesehen. „Die Stadtwerke Pirmasens nehmen den Coronaschutz sehr ernst und verhalten sich im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten jederzeit gesetzgeberkonform“, informiert Christoph Dörr, Geschäftsführer der Stadtwerke Pirmasens .
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